AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PORTALIKUS GmbH
1. Geltungsbereich der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Bezug auf Verträge zwischen der Firma PORTALIKUS GmbH (Auftragnehmer) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Auftraggeber).
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen in Textform zustimmt.
(3) Der individuelle Vertragsinhalt kann nur in Textform vereinbart werden. Stehen in zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Verträgen getroffene Regelungen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch, ersetzen die jeweiligen abweichenden Regelungen in den zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Verträgen die jeweilige Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages, Konzepte und Präsentationen
(1) Mündlich abgegebene Angebote des Auftragnehmers sind generell unverbindlich. Schriftliche Angebote an den Auftraggeber sind verbindlich und gelten vier Wochen ab Angebotsdatum.
(2) Der Auftrag gilt dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer diesen mindestens in Textform (E-Mail/Fax/Brief) bestätigt oder die Leistung und/oder Lieferung ausgeführt wird. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Bestätigung in Textform nicht ersetzen.
(3) Ein von dem Auftragnehmer übermitteltes Besprechungsprotokoll oder sonstige Dokumente, die für die Auftragsvergabe relevant sind, sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Erhalt) widerspricht.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die an ihn übertragenen Projekte und Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte mit der Ausführung – ganz oder teilweise – zu beauftragen.
(5) Die Entwicklung und Ausarbeitung von Konzepten, Projektskizzen sowie Präsentationen in diesem Sinne durch den Auftragnehmer mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt gegen Zahlung eines mit dem Auftraggeber zuvor vereinbarten Honorars. In der Vereinbarung eines solchen Honorars zur Präsentation von Ideen, Konzepten und Projektskizzen liegt ausdrücklich keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers.
(6) Jegliche Verwendung von Leistungen, insbesondere vorgestellte Ideen, Konzepte, Projektskizzen, Präsentationen oder andere Arbeiten dieser Art, die vorgestellt und/oder überreicht wurden, bedarf – unabhängig ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter, ergänzter oder sonstiger bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Leistungen des Auftragnehmers zugrunde liegenden Ideen und Konzepte, sofern diese in den bisherigen Projekten des Auftraggebers keine Verwendung gefunden haben.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Konzepte, Präsentationen, Projektskizzen, Entwürfe oder sonstige Arbeitsmittel an üblicher Stelle mit seinem Signet zu kennzeichnen.
3. Geheimhaltungspflicht
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
(3) Die Parteien werden – sollte der Bedarf einer weitergehenden diesbezüglichen Vereinbarung bestehen – eine entsprechende Vereinbarung (Non-Disclosure-Agreement) treffen.
4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Zeitraum, sofern nicht anders angegeben.
(2) Generell erfolgt die Abrechnung nach Projektfertigstellung auf Basis zuvor schriftlich erteilter Aufträge oder der schriftlichen Annahme vorab unterbreiteter Angebote. Bei Neukunden und/oder größeren Projekten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Abschlagszahlung(en) zu verlangen.
(3) Die Vergütung ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt der Rechnung ergibt. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehenden Tilgungsbestimmungen des Auftraggebers mit der ältesten fälligen Rechnung zu verrechnen.
(5) Anfallende Reisekosten und/oder Fremdkosten werden separat abgerechnet. Soweit möglich werden diese dem Auftraggeber vor deren Anfall mitgeteilt und vereinbart.
5. Lieferung/Lieferfristen
(1) Vereinbarte Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben usw.) ordnungsgemäß – das heißt im vereinbarten Umfang und Zeitpunkt – erfüllt hat.
(2) Wird ein als verbindlich vereinbarter Liefertermin überschritten und ist dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht zuzumuten, kann er nach Verzugseintritt und Abmahnung sowie Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen weitergehende Rechte geltend machen.
(3) Ein Schadensersatzanspruch ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Verzug nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(4) Im Falle höherer Gewalt – hierzu zählen auch Pandemien oder Epidemien, die das Wirtschaftsleben massiv beeinträchtigen und bei denen behördliche oder gesetzliche Notstandsmaßnahmen gelten – kann der Auftragnehmer die Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder bei tatsächlicher oder wirtschaftlicher Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten.
6. Nutzungsrechte
(1) Soweit sich aus einem schriftlichen Vertrag nicht anderes ergibt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen einfache, d.h. nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den überlassenen Materialien räumlich und zeitlich unbegrenzt ein.
(2) Jegliche Leistungen des Auftragnehmers, auch vorgestellte Ideen, Konzepte, Projektskizzen, Präsentationen oder andere Arbeiten dieser Art sind ausschließlich für die interne Nutzung und für eigene Unternehmenszwecke des Auftraggebers bestimmt.
(3) Eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung an Dritte (auch an mit dem Kunden gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen und/oder im Rahmen von Beratungsprojekten) ist grundsätzlich, ebenso wie deren gänzliche oder teilweise Nutzung im Auftrag oder Interesse Dritter – auch auszugsweise – nicht gestattet.
(4) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und kommerzielle Verwertung der überlassenen Materialien, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Mit dem Erwerb der Nutzungsrechte erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an, dass sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bei dem Auftragnehmer verbleiben.
7. Laufzeiten und Kündigung
(1) Soweit nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist die Vertragslaufzeit auf das jeweilige Projekt beschränkt.
(2) Eine Kündigung kann entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Sofern der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündbar ist, liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn Tatsachen gegeben sind, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen sind Mängelhaftungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für solche Ansprüche, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, zurückzuführen sind sowie um solche Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Schäden, die in den Schutzbereich einer von dem Auftragnehmer erteilten Zusicherung oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
(2) Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere vorgestellte Ideen, Konzepte, Projektskizzen, Präsentationen oder andere Arbeiten dieser Art stellen keine Zusicherung und/oder Garantie für eine wettbewerbliche Unbedenklichkeit dar. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe und Projektskizzen sowie Präsentationen oder andere Arbeiten dieser Art vorher juristisch überprüfen zu lassen. Dies obliegt ausschließlich dem Kunden vor der Weiterverwendung. Ausgenommen davon ist, wenn wettbewerbsrechtliche Überprüfungen durch hierzu berechtigte Dienstleister ausdrücklich beauftragt und schriftlich vereinbart wurden.
(3) Wird zur Vertragserfüllung eine Leistung Dritter herangezogen, gewährleistet der Auftragnehmer die notwendigen Nutzungsrechte einzuholen und für eine Übertragbarkeit dieser Rechte auf den Auftraggeber zu sorgen.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Schäden, die in den Schutzbereich einer von dem Auftragnehmer erteilten Zusicherung oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
(2) Die Haftung wird für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich der Haftung gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse (Schuldverhältnisse, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen). Kommt ein Vertrag hierauf zustande, verzichtet der Auftraggeber auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf deliktische Ansprüche anzuwenden.
10. Sonstiges
(1) Änderungen dieser AGB werden durch schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie beim Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht hätten. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.